Wir bekommen immer wieder Fragen zur „aufsuchenden Bürgerbeteiligung“. Vereinfacht gesagt, klingeln hier Behördenmitarbeitende an der Haustür und fragen, ob der Bewohner bzw. die Bewohnerin an einem Bürgerforum teilnehmen möchte. Der Vorteil ist, dass im Gespräch politikfremde Menschen erreicht werden.
Wir weisen darauf hin, dass nach unserer Rechtsansicht diese Methode in Baden-Württemberg unzulässig ist. Das Gesetz über die Dialogische Bürgerbeteiligung sieht eine Art „Recht auf unpolitisches Leben“ vor. Solche Anfragen müssen in Baden-Württemberg schriftlich erfolgen. Wichtig ist: Jede und jeder kann so eine Einladung ignorieren. Niemand muss eine Absage senden, geschweige denn begründen.