Blog der Servicestelle

Liebe Leserinnen und Leser,

wir freuen uns sehr, dass Sie den Weg zum Blog der Servicestelle Dialogische Bürgerbeteiligung des Landes Baden-Württemberg gefunden haben. Wir, die Mitarbeitenden der Servicestelle, berichten an dieser Stelle von unseren Projekten und erläutern wichtige Zusammenhänge rund um Bürgerbeteiligung. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Kontaktieren Sie uns gerne, falls Sie Fragen oder Anregungen haben. Und selbstverständlich besonders dann, wenn wir auch Ihnen helfen können, einen Beteiligungsprozess zu verwirklichen!

Die aufsuchende Bürgerbeteiligung

Eine rechtliche Einschätzung

Wir bekommen immer wieder Fragen zur „aufsuchenden Bürgerbeteiligung“. Vereinfacht gesagt, klingeln hier Behördenmitarbeitende an der Haustür und fragen, ob der Bewohner bzw. die Bewohnerin an einem Bürgerforum teilnehmen möchte. Der Vorteil ist, dass im Gespräch politikfremde Menschen erreicht werden.

Wir weisen darauf hin, dass nach unserer Rechtsansicht diese Methode in Baden-Württemberg unzulässig ist. Das Gesetz über die Dialogische Bürgerbeteiligung sieht eine Art „Recht auf unpolitisches Leben“ vor. Solche Anfragen müssen in Baden-Württemberg schriftlich erfolgen. Wichtig ist: Jede und jeder kann so eine Einladung ignorieren. Niemand muss eine Absage senden, geschweige denn begründen.