Juristische Hochgotik – oder: Reden geht immer

Zur Verbindlichkeit von Bürgerräten

Beim Verfassungsblog wird die Frage gestellt, ob Bürgerräte verbindlicher werden sollen.

Aus Sicht der Servicestelle Dialogische Bürgerbeteiligung dazu ein klares NEIN!

Schon die Fragestellung lehnen wir ab. Sie geht von falschen Annahmen aus.

Im Einzelnen:

Der entscheidende Vorteil der Dialogischen Bürgerbeteiligung liegt darin, dass sie nicht justiziabel ist. Sie hilft, die öffentlichen Diskurse zu verbessern. Sie dient der repräsentativen Demokratie.

Die Frage, ob Bürgerräte verbindlicher sein sollen, hilft nur den Gegnern dieses Formats. Von dort wird immer wieder mit verfassungsrechtlicher Unzulässigkeit argumentiert. Bürgerräte schadeten der repräsentativen Demokratie.

Die bisherigen Formen der Bürgerräte sind anerkannt mit dem Grundgesetz vereinbar. Ich darf auf diesen Artikel verweisen mit dem Zitat aus dem GG-Kommentar. Kurz: Fürs Miteinander-Reden braucht es keine Verfassungsänderung.

Es gibt im öffentlichen Raum niemand, der ernsthaft mehr Verbindlichkeit von Bürgerräten fordert. Selbst die Letzte Generation, die verbindliche Gesellschaftsräte gefordert hatte, sah schnell ein, das das nicht funktioniert. Kurz: Die Frage nach der Verbindlichkeit eignet sich wunderbar für die juristische Hochgotik. Ein gutes Thema für die Hausarbeit im öffentlichen Recht.

Natürlich gibt es immer wieder die Debatten nach mehr Einfluss zwischen den Wahlen. Bürgerräte sind aber kein Mittel, um Politik grundlegend zu verändern. Sie dienen nach Prof. Cristina Lafont dazu, die öffentliche Vernunft zu stärken im Meer der manipulativen Argumente (siehe auch der oben verlinkte Aufsatz). Wer Veränderung will, muss die Direkte Demokratie ausweiten, Protest auf der Straße suchen oder – nach Art. 21 Grundgesetz idealerweise – in eine Partei eintreten. Bürgerräte helfen dagegen dann, wenn eine konkrete und streitige Entscheidung gut vorbereitet werden soll.

Die Aufsätze beim Verfassungsblog gehen nicht auf die gut funktionierenden Gesetze über die Dialogische Bürgerbeteiligung ein. Mehr dazu hier

 

Diese kritische Bewertung eines Detailaspekts soll den Dank an die Autoren und ihre exzellenten Beiträge, die Herausgeber und die Stiftung nicht schmälern. Diese Serie zu den Bürgerräten ist enorm hilfreich. Sie schafft eine gute Basis für die weiteren Debatten. Noch besser: Das Thema wird aktuell gehalten. Link zu der Serie: https://verfassungsblog.de/category/debates/burgerrate_deutschland_verstetigung/