Die Gesetze über die Dialogische Bürgerbeteiligung in Deutschland

Wer hat es erfunden?

Wer kennt sie nicht, die Werbung für Hustenbonbons aus der Schweiz. Wer hat die Dialogische Bürgerbeteiligung erfunden? Natürlich Baden-Württemberg. Hier gab es das erste Gesetz über die Dialogische Bürgerbeteiligung.

Wir freuen uns aber, dass es inzwischen Nachahmer gibt. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat eine nahezu identisches Gesetz. Es gibt einen kleinen, aber doch sehr wichtigen Unterschied. Er illustriert die unterschiedlichen Vorstellungen. § 1 Abs. 1 des Gesetzes aus Baden-Württemberg lautet wie folgt: „(1) Zweck der dialogischen Bürgerbeteiligung ist es, Bedürfnisse, die innerhalb der Bevölkerung für ein konkretes Thema oder Vorhaben bestehen, zu erkunden. Dies geschieht durch Dialoge der Behörde mit der Öffentlichkeit. ...“ In Hamburg heißt es dagegen: „Zweck der dialogischen Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern der Freien und Hansestadt Hamburg ist es, Interessen und Lösungsansätze aus der Bevölkerung zu einem konkreten Thema oder Vorhaben zu ermitteln. Dies geschieht durch Dialoge der Verwaltung mit der Öffentlichkeit.“

Auf den ersten Blick erkennt man kaum einen Unterschied. Auf den zweiten Blick fällt aber auf: In Baden-Württemberg geht es nur um die Bedürfnisse. In Hamburg stellt man auch auf Lösungsansätze ab. Das Hamburger Verständnis ist weit verbreitet. Natürlich ist es wunderbar, wenn die Bürgerinnen und Bürger die perfekte Lösung finden. Die Vorstellung der Dialogischen Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg ist zurückhaltender. Warum? In Baden-Württemberg geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht für die Lösungen verantwortlich sind. Das bleibt Aufgabe der Behörden oder Parlamente. Es soll weder der Eindruck entstehen, mit der Bürgerbeteiligung werde die Last der Lösungsfindung auf die Bevölkerung übertragen. Noch soll der falsche Eindruck vermittelt werden, die Bürgerinnen und Bürger wüssten es besser als Behörden und Parlamente.

Lösungen sind auch bei uns in Baden-Württemberg willkommen. Und können in der Dialogischen Bürgerbeteiligung gefunden werden. Aber wichtiger ist es, die Bedürfnisse zu erkunden. Nur so lassen sich unterschiedliche Interessen erkennen. Unterschiedliche Interessen führen zu Reibungen. Deshalb ist es so wichtig, ganz offen und transparent damit umzugehen. Nur wenn die Bedürfnisse hinter den Positionen bekannt sind, können Konflikte bearbeitet werden. Oft ist es hilfreich, wenn sich so zum Beispiel ein Zielkonflikt herausstellt. Beide Ziele sind anerkennenswert. Sie lassen sich nur beide nicht gleichzeitig am selben Ort realisieren. Mehr zur Konfliktbearbeitung finden Sie hier: https://www.servicestelle-buergerbeteiligung.de/veroeffentlichungen/blog-der-servicestelle/details/was-ist-buergerbeteiligung.

Deshalb: Das Gesetz in Baden-Württemberg verfolgte einen mediativen Ansatz. Alleine das Erkennen der Bedürfnisse oder der oft versteckten Konflikte hilft den Behörden und Parlamenten sehr.