Die Servicestelle Dialogische Bürgerbeteiligung organisiert nicht nur die, natürlich - Dialogische Bürgerbeteiligung. Sie kümmert sich auch um die Projektkommunikation. Das folgt direkt aus der Definition des Gesetzes über die Dialogische Bürgerbeteiligung. Dort steht in § 1 Abs. 1: „Zweck der dialogischen Bürgerbeteiligung ist es, Bedürfnisse, die innerhalb der Bevölkerung für ein konkretes Thema oder Vorhaben bestehen, zu erkunden. Dies geschieht durch Dialoge der Behörde mit der Öffentlichkeit.“
Dialogische Bürgerbeteiligung und Projektkommunikation haben Gemeinsamkeiten:
- Es geht um die Verständigung zwischen Verwaltung und Bürgerschaft.
- Es geht um Transparenz.
- Es geht darum, gesellschaftlich tragfähige Lösungen für Vorhaben zu finden.
Es gibt aber auch Unterschiede.
| Dialogische Bürgerbeteiligung | Projektkommunikation | |
|---|---|---|
| Zeitpunkt | Zu einem bestimmten Zeitpunkt des Projekts | Über die gesamte Projektdauer |
| Dauer | Klar definiertes Ziel und Ende | Fortlaufend |
| Richtung des Dialogs | Von Bürgerinnen und Bürgern zur Behörde (aber auch von Behörde zu Bürgerschaft) | Von der Behörde zu den Bürgerinnen und Bürgern |
| Beispiele | Planungswerkstatt für Kreativität, Bürgerforum bei Konflikten (= Bürgerrat), Dialogische Themensammlung, Online-Kommentierungen etc. | Newsletter, Broschüren, Projekt-Webseite, Social-Media, Plakate, Postwurfsendung, Serie im Amtsblatt, Exkursionen, Besichtigungen, Experten-Inputs, Baustellen-Events, Ankündigungen (z. B. vor Vermessungen), auch: Ombudsperson, Telefon-Hotline, ggf. App |
| Wirkung | Repräsentative Demokratie kann bessere Entscheidung treffen | Besserer Informationsfluss, gegenseitiges Verständnis, Vertrauen, solide Grundlage für Diskussionen |