Es ist ein bekanntes Muster. „Bürokratie-Abbau“ ist gerade besonders en vogue, um Forderungen zu betonen. Natürlich gibt es zu viel Bürokratie. Aber verfassungsrechtlich verankerte Rechte als Bürokratie zu brandmarken, ist dann doch heftig. Eine kleine Erinnerung an den zentralen Demokratie-Absatz des Grundgesetzes. In Artikel 20 Abs. 2 Grundgesetz steht:
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
Man mag sicher über Details sprechen. Aber Abstimmungen als Bürokratie zu bezeichnen, ist sehr weitgehend.
Leider sehen wir oft, dass das Wort Bürgerbeteiligung sehr undifferenziert verwendet wird. Im Kern gibt es drei Modi: Direkte Demokratie, Öffentlichkeitsbeteiligung und Dialogische Bürgerbeteiligung.
Wie auch immer: Man kann die Bürgerbegehren einschränken. Aber die Hoffnung, dass damit die Konflikte verschwänden, wird sich nicht erfüllen. Sie verlagern sich dann nur, zum Beispiel zu Lasten der Bürgermeister.
Ferner ist es sinnvoll, Konflikte mit Hilfe der Dialogischen Bürgerbeteiligung zu bearbeiten. Mehr dazu haben wir schon vor rund zwei Jahren geschrieben: https://www.servicestelle-buergerbeteiligung.de/veroeffentlichungen/blog-der-servicestelle/details/verzoegert-buergerbeteiligung-entscheidungen-schafft-sie-gar-buerokratie
Und noch etwas: Unternehmen nutzen Dialogische Bürgerbeteiligung und Projektkommunikation inzwischen ganz engagiert, weil es sich für sie rechnet. Erinnert sei an die Richtlinie VDI 7000-MT. Dort ist vom sozialen Baugrund die Rede. Und es gibt die Empfehlung, 1% der Projektkosten für Bürgerbeteiligung und Projektkommunikation zu budgetieren. Damit das Bauprojekt schnell abläuft.