Darf Bürgerbeteiligung Geld kosten?

Klar. Denn: Auch Sparen kostet erst einmal Geld.

Immer wieder hören wir, dass Bürgerbeteiligung ja schon eine feine Sache sei. Aber aber – man habe dafür jetzt leider kein Geld. Das klingt politisch rational. Vor allem wenn es ums Sparen geht. Man muss allerorten jetzt hart sparen. Dann kann man doch nicht auch noch Geld für so unwichtige Dinge wie die Bürgerbeteiligung ausgeben. Schon gar nicht wenn es um Bürgerbeteiligung für Spar-Kriterien geht.

Ist das so? Der VDI, der Verein Deutscher Ingenieure, ist ein wichtiger gesellschaftlicher Akteur. Die Ingenieure verfassen viele technische Richtlinien und prägen damit die Wirtschaft. In der Richtlinie VDI 7000-MT empfehlen die Ingenieure, 1% der Projektkosten für Bürgerbeteiligung und Projektkommunikation zu budgetieren.

Wie passt das nun zum Thema Sparhaushalte? Der Ansatz ist derselbe. Egal, ob Sie eine Fabrik, eine Straße oder eine Unterkunft für Geflüchtete bauen: Sie werden soziale Widerstände, Bürgerproteste erleben. Und beim Sparen ist es genauso. Das Sparen ist eine „Transformation“, eine Änderung. Jede Änderung löst Proteste aus. Die 1%-Regelung hilft, den möglichen Umfang von Protest abzuschätzen. Selbst kleinere Kommunen stehen jetzt vor Sparhaushalten mit einem Volumen von mehreren Millionen Euro. Davon 1% - und Sie haben schon sehr schnell die Kosten für die Dialogische Bürgerbeteiligung finanziert.

Sparen kostet erst einmal Geld. Unternehmen wissen das. Warum soll es bei der öffentlichen Hand anders sein. Niemand stellt in Frage, dass ein technisches Gutachten die einzusparenden Kosten für den Gebäudebestand untersucht. Hier investiert die Kommune Geld in den Gutachter, ins Sparen. Genauso ist es mit dem sozialen Baugrund des Spar-Haushalts. Es ist im ureigenen Interesse der gewählten Mitglieder eines Gemeinderats, mehr über Sensibilitäten, Rangfolgen und soziale Widerstände beim Sparen zu erfahren. Und darüber auch ordentlich zu kommunizieren, wenn Entscheidungen anstehen oder gefallen sind.

Deshalb: Ja. Bürgerbeteiligung darf Geld kosten.