Für wen ist die Bürgerbeteiligung denn da? Wer ist Nutznießer? Die Bürgerinnen und Bürger? Natürlich, aber nicht nur. Wie wir an anderer Stelle schon erklärt haben (siehe hier), müssen wir die verschiedenen Arten der Bürgerbeteiligung trennen.
Bei der Direkten Demokratie geht es darum, dass die Bürgerinnen und Bürger selbst entscheiden. Hier stehen sie in Konkurrenz zu den gewählten Volksvertretungen. Die Direkte Demokratie ist eine Ausnahme. Sie verlagert die Entscheidung aus den Parlamenten wieder zurück auf das Volk. Wie diese Studien belegen, ist weithin anerkannt, dass das eine Ausnahme ist und bleiben soll (siehe hier, insbesondere S. 62).
Als zweite Form kennen wir die Öffentlichkeitsbeteiligung. Da geht es darum, dass die für das jeweilige Verwaltungsverfahren rechtlich relevanten Positionen identifiziert werden.
Und die dritte Form ist die Dialogische Bürgerbeteiligung. Sie ist durch das Gesetz über die Dialogische Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg geregelt. Diese Form der Bürgerbeteiligung dient nicht nur den einzelnen Bürgerinnen und Bürgern. Sie dient auch unseren gewählten Abgeordneten, Gemeinderatsmitgliedern und Exekutiv-Vertretern. Sprich denjenigen, die in der repräsentativen Demokratie das Volk vertreten. Schauen wir dafür in Artikel 20 Abs. 2 Grundgesetz: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ Die „besonderen Organe“ sind die Grundlage für unsere Staatsform der repräsentativen, nicht der direkten Demokratie. Die Dialogische Bürgerbeteiligung hilft den Repräsentanten. Denn es ist üblich, teure Fachgutachten einzuholen oder hochkarätige Expertenkommissionen anzuhören. Wir alle kennen die teuren und aufwändigen Lärmgutachten, Verkehrszählungen, Vermessungen, Grenzwert-Untersuchungen u.v.a.m. Jeder Baugrund wird genau erkundet. Der soziale Baugrund, die Bedürfnisse der Bevölkerung, kommen oft zu kurz. Deshalb fordert § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Dialogische Bürgerbeteiligung: „Zweck der dialogischen Bürgerbeteiligung ist es, Bedürfnisse, die innerhalb der Bevölkerung für ein konkretes Thema oder Vorhaben bestehen, zu erkunden.“ Der Blick auf die Bedürfnisse ist entscheidend. Die Bedürfnisse verstecken sich leider oft hinter Rechtspositionen, zum Beispiel zum Natur- und Artenschutz. Deshalb ist Dialogische Bürgerbeteiligung so effektiv. Und so nützlich. Gerade für die „besonderen Organe“ unsere Demokratie.