Zweck der Zentralen Vergabestelle
Die Servicestelle Dialogische Bürgerbeteiligung Baden-Württemberg besteht organisatorisch aus zwei Einheiten: Der Beratungseinheit (nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts Beratungseinheit Servicestelle Dialogische Bürgerbeteiligung Baden-Württemberg) und der Vergabeeinheit (ZV SDB BW Zentrale Vergabestelle Servicestelle Dialogische Bürgerbeteiligung Baden-Württemberg GmbH).
Aufgabe der Vergabeeinheit ist es, Rahmenverträge mit Dienstleistern für die Bürgerbeteiligung abzuschließen, die von allen Behörden des Landes und den Kommunen sowie weiteren öffentlichen Stellen in Anspruch genommen werden können. Vergabeverfahren sind sehr aufwändig und benötigen einen zeitlichen Vorlauf, um etwa einen Moderator und Organisator zu finden. Bürgerbeteiligung soll aber oft ohne Zeitverzug beginnen. Eine zentrale Vergabestelle kann diese Aufgabe schneller und effizienter übernehmen. Ziel ist es, durch verschiedene regionale und fachliche Lose mehrjährige Rahmenverträge abzuschließen. Auf diesem Weg wird ein Pool an qualifizierten Dienstleistern geschaffen, die schnell verfügbar sind und je nach Aufgabenstellung fachlich passende Expertise und Erfahrung haben. Die Kommunen und das Land können aus diesen Rahmenverträgen jeweils Einzelaufträge an die Dienstleister zur Durchführung von Bürgerbeteiligungsverfahren erteilen.
Die Vergabeeinheit hat außer dem gesetzlich vorgeschriebenen Geschäftsführer kein weiteres Personal. Der Geschäftsführer der Beratungseinheit ist gleichzeitig der Leiter der Vergabeeinheit.
Sowohl Beratungseinheit als auch Vergabeeinheit werden durch das Land Baden-Württemberg finanziert.