Wen unterstützt die Servicestelle?

Die Servicestelle unterstützt in Baden-Württemberg

  • die Behörden des Landes, der Kommunen und der Landkreise,
  • sonstige kommunale und landeseigene Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts (z.B. Regionalverbände, Zweckverbände o.ä.),
  • Unternehmen, die von Kommunen des Landes oder vom Land unmittelbar oder mittelbar beherrscht werden,
  • Behörden, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des Bundes sowie Unternehmen, die in der jeweils aktuellen Fassung der vom Bundesministerium der Finanzen herausgegebenen Liste der mit dem Bund verbundenen Unternehmen („Alphabetische Zusammenstellung der Unternehmen, die mit der Bundesrepublik Deutschland i.S.d. § 15 AktG verbunden sind, sowie Alphabetische Zusammenstellung der rechtlich unselbstständigen Einrichtungen des Bundes, die dem Bund als herrschendem Unternehmen zuzurechnen sind“) aufgeführt sind, soweit sie öffentliche Auftraggeber gemäß § 99 GWB sind und die jeweilige Bürgerbeteiligung eine Tätigkeit im Land Baden-Württemberg betrifft.

Die Verwaltungsvorschrift zur Servicestelle

Das Staatsministerium Baden-Württemberg hat eine Verwaltungsvorschrift zur Servicestelle erlassen. Hier können Sie im Detail mehr zur Servicestelle nachlesen.