Maßregelvollzug Bad Cannstatt - Sozialministerium

Der Maßregelvollzug (MRV) in Baden-Württemberg, der für psychisch- oder suchtkranke Straftäter zuständig ist (§§ 63 und 64 StGB), fällt unter die Zuständigkeit des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration. Diese Aufgabe wurde den Zentren für Psychiatrie (ZfP) übertragen. Die MRV-Einrichtungen sollen den Patientinnen und Patienten durch Therapien helfen, sich auf ein straffreies Leben vorzubereiten und eine Resozialisierung zu ermöglichen, wobei gleichzeitig die Sicherheit der Bevölkerung gewährleistet werden muss. Aufgrund steigender Fallzahlen sollen in Stuttgart neue Kapazitäten geschaffen werden. Das ehemalige DRK-Klinikum in Bad Cannstatt soll hierfür umgebaut und renoviert werden. Dafür sind Informations- und Dialogveranstaltungen geplant.

 

Weitere Informationen über den geplanten Maßregelvollzug sowie FAQ finden Sie hier: https://www.zfp-web.de/fachgebiete/forensische-psychiatrie/stuttgart

Ablauf der Beteiligung

Zunächst ist ein Beteiligungsscoping geplant. Dafür werden verschiedene Organisationen und Interessenverbände angehört, die mögliche Themen für den Dialogprozess einbringen können. Darauf aufbauend soll eine Informationsveranstaltung stattfinden. Ziel des Infomarkts ist es, Transparenz zu schaffen, die Anwohnenden über die Standortwahl zu informieren und mit ihnen ins Gespräch über die Bedürfnisse der Menschen zu kommen. Die zu behandelnden Themen ergeben sich aus dem Beteiligungsscoping. Im Anschluss wird durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration geprüft, wie Anregungen aufgenommen und Ängsten entgegengewirkt werden können. Die Fragen werden durch das Ministerium beantwortet. Anschließend werden die Ergebnisse vom Ministerium kommuniziert und veröffentlicht.

Des Weiteren ist eine Planungswerkstatt vorgesehen, um bestehende Handlungsoptionen zu erarbeiten. Die Standortentscheidung („Ob“) ist bereits gefallen. In einigen Punkten sind jedoch noch Fragen zur Umsetzung („Wie“) offen und bedürfen der Gestaltung. Das Ergebnis sollen konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung des Maßregelvollzugs sein. Auch hier können Themen behandelt werden, die aus dem Beteiligungsscoping hervorgehen.

Was macht die Servicestelle?

Die Servicestelle begleitet und unterstützt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration bei diesem Beteiligungsprozess, berät bei Fragen der Partizipation und übernimmt die Verantwortung für die Bürgerbeteiligung. Die Verstanstaltungen werden von einem Moderationsbüro begleitet.

Ansprechpartnerin

Viviane Gerster

Referentin

 0711 21821657-92
 Viviane.Gerster@sdb.bwl.de