Maßregelvollzug Bad Cannstatt - Sozialministerium
Der Maßregelvollzug (MRV) in Baden-Württemberg, der für psychisch- oder suchtkranke Straftäter zuständig ist (§§ 63 und 64 StGB), fällt unter die Zuständigkeit des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration. Diese Aufgabe wurde den Zentren für Psychiatrie (ZfP) übertragen. Die MRV-Einrichtungen sollen den Patientinnen und Patienten durch Therapien helfen, sich auf ein straffreies Leben vorzubereiten und eine Resozialisierung zu ermöglichen, wobei gleichzeitig die Sicherheit der Bevölkerung gewährleistet werden muss. Aufgrund steigender Fallzahlen sollen in Stuttgart neue Kapazitäten geschaffen werden. Das ehemalige DRK-Klinikum in Bad Cannstatt soll hierfür umgebaut und renoviert werden. Dafür sind Informations- und Dialogveranstaltungen geplant.
Weitere Informationen über den geplanten Maßregelvollzug sowie FAQ finden Sie hier: https://www.zfp-web.de/fachgebiete/forensische-psychiatrie/stuttgart.