Batteriespeicher in Hüffenhardt
Es gibt mehrere Interessenten, die darüber nachdenken, in Hüffenhardt einen Batteriespeicher zu errichten. Ein Teil dieser Firmen hat sich schon in öffentlicher Gemeinderatssitzung vorgestellt und Fragen des Gremiums und der Zuhörenden beantwortet. Es gibt für die interessierten Firmen grundsätzlich zwei Wege, ihr Projekt zu realisieren:
- Als privilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB Abs. 1 Z. 11 oder 12 in einem fest definierten Radius z. B. rund um eine Umspannanlage. Hier hat die Gemeinde kaum steuernde Möglichkeiten und ein Beteiligungsprozess macht daher wenig Sinn.
- In Zusammenarbeit mit der Gemeinde ohne baurechtliche Privilegierung. Hier hat die Gemeinde eine Lenkungsmöglichkeit. Zu diesem Szenario sollen daher die Bürgerinnen und Bürger beteiligt werden.
Das Thema der Ansiedlung von Batteriespeichern wird in der Bevölkerung bereits kontrovers diskutiert. In Hüffenhardt gab es in der Vergangenheit mehrere Bürgerentscheide zu unterschiedlichen Themen. Daher soll diese potenziell heikle Entscheidung mit großer Transparenz vorbereitet werden. Dazu soll eine Dialogische Bürgerbeteiligung durchgeführt werden. Sie zielt darauf ab, die Entscheidung des Gemeinderats gut vorzubereiten.

