Dialogische Bürgerbeteiligung zu geplanten Einrichtungen der Erstaufnahme
Asylsuchende werden in Baden-Württemberg nach ihrer Ankunft zuerst in einer Einrichtung der Erstaufnahme untergebracht. Hier werden sie registriert und ärztlich untersucht. Zudem ist vorgesehen, dass das Asylverfahren während des Aufenthalts in der Erstaufnahme durchgeführt wird. Einrichtungen der Erstaufnahme sind Einrichtungen des Landes und werden in Baden-Württemberg durch die vier Regierungspräsidien Stuttgart, Tübingen, Karlsruhe und Freiburg betrieben.
Im Jahr 2024 sind mit insgesamt rund 48.000 Geflüchteten (Davon etwa 25.000 Geflüchtete aus der Ukraine, etwa 22.000 Asylsuchende und ca. 1.000 Personen im Rahmen von humanitären Aufnahmen) zwar deutlich weniger Personen als im Jahr 2023 in Baden-Württemberg angekommen. Aber vergleicht man die Zahl mit dem Zeitraum 2016 bis 2021 (mit durchschnittlich 17.000 Geflüchteten pro Jahr), war der Flüchtlingszugang 2024 noch immer deutlich höher. In den ersten fünf Monaten des Jahres 2025 lag der Gesamtzugang in Baden-Württemberg bei etwa 15.000 Geflüchteten, davon ca. 5.000 Asylsuchende. Daher besteht nach wie vor Handlungsbedarf.
Damit Baden-Württemberg seinen rechtlichen Verpflichtungen nachkommen kann, muss das Land weitere Unterbringungskapazitäten schaffen. Aufgrund dessen hat der Ministerrat im Februar 2024 die bestehende Konzeption zur Neugestaltung der Erstaufnahme von Flüchtlingen überprüft, angepasst und fortgeschrieben. Eine zentrale Maßnahme ist der Ausbau der Regelkapazitäten der Erstaufnahme für bis zu 12.000 Personen. Stand Mitte des Jahres 2025 liegt die Regelkapazität bei rund 6.400 Personen.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier: Erstaufnahme: Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg.
Das Land setzt im Planungsprozess von Beginn an auf Transparenz und bezieht die Zivilgesellschaft aktiv ein. Dies geschieht durch verschiedene Informations- und Dialogveranstaltungen.