Dialogische Bürgerbeteiligung zu geplanten Einrichtungen der Erstaufnahme

Asylsuchende werden in Baden-Württemberg nach ihrer Ankunft zuerst in einer Einrichtung der Erstaufnahme untergebracht. Hier werden sie registriert und ärztlich untersucht. Zudem ist vorgesehen, dass das Asylverfahren während des Aufenthalts in der Erstaufnahme durchgeführt wird. Einrichtungen der Erstaufnahme sind Einrichtungen des Landes und werden in Baden-Württemberg durch die vier Regierungspräsidien Stuttgart, Tübingen, Karlsruhe und Freiburg betrieben.

Im Februar 2024 hat der Ministerrat die bestehende Konzeption zur Neugestaltung der Erstaufnahme von Flüchtlingen überprüft, angepasst und fortgeschrieben. Eine zentrale Maßnahme ist der Ausbau der Regelkapazitäten der Erstaufnahme auf 12.000 Personen. Aktuell liegt die Regelkapazität bei rund 6.000 Personen.

Mehr Informationen dazu finden Sie hier: Erstaufnahme: Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg.

Das Land setzt im Planungsprozess von Beginn an auf Transparenz und bezieht die Zivilgesellschaft aktiv ein. Dies geschieht durch verschiedene Informations- und Dialogveranstaltungen.