Ablauf der Dialogischen Bürgerbeteiligung

Mit dem Gesetz über die Dialogische Bürgerbeteiligung (DBG) gibt es eine rechtliche Grundlage, Bürgerbeteiligung mit zufällig ausgewählten Teilnehmenden zu organisieren. Wie Bürgerbeteiligung im Land, in Kommunen und Regionen ablaufen kann, stellen wir auf dieser Seite dar.

Aus dem DBG und unseren grundsätzlichen Regeln für gute Bürgerbeteiligung lässt sich ein idealtypischer Ablauf erstellen. Für die Umsetzung und die Detailplanung steht Ihnen die Servicestelle zur Verfügung. 

Die folgenden Punkte helfen Ihnen, Bürgerbeteiligung gut zu organisieren. Sie sind Voraussetzungen für ein Gelingen im Sinne aller Beteiligten

1. Vorprüfung: Handlungsoptionen?

Zu Beginn sollten folgende Fragen geprüft werden: Bestehen Handlungsmöglichkeiten? Ist die Politik wirklich bereit, Optionen zu erörtern (oder sind die Entscheidungen bereits gefallen)? Wenn Sie eine dieser Fragen mit Nein beantworten, ist eine Bürgerbeteiligung schwierig. Es sollte geprüft werden, ob Information bereitgestellt werden und Transparenz hergestellt wird.

Bei der Vorprüfung sollte die Entscheidung fallen, ob die Methode der zufällig ausgewählten Teilnehmenden gewählt wird und wie die Stakeholder (zum Beispiel Verbände, Initiativen, Vereine et cetera) einbezogen werden. Hier sind mehrere Optionen denkbar: Stakeholder werden im Beteiligungsscoping beteiligt. Sie können Fachleute im Bürgerforum sein. Zudem können sie in einem separaten Prozess zum Beispiel als Begleitgruppe eingebunden werden.

Die Servicestelle begleitet sie und unterstützt, damit das Verfahren gut aufgesetzt wird. 

2. Beteiligungsscoping: Themen und Akteure

Im Beteiligungsscoping werden von der Servicestelle Bürgerbeteiligung, einer Behörde oder einem Dienstleister Themen- und Akteurs-Landkarten erstellt. Sie werden durch die Stakeholder und die Öffentlichkeit ergänzt – entweder in bilateralem Austausch, in einer Arbeitssitzung oder über eine Webseite wie dem Beteiligungsportal. Die Landkarten sind öffentlich zugänglich. Über was wollen wir sprechen? Wen haben wir vergessen und wen sollten wir noch miteinbeziehen? Durch die Ergänzungen werden frühe Handlungsoptionen für die inhaltliche Agenda eröffnet. Vorbehalte, Probleme, Vor- und Nachteile wie auch Rahmenbedingungen und viele inhaltliche Aspekte werden mit der Themenlandkarte für alle erkennbar. Auch das Verfahren sollte in die Themenlandkarte aufgenommen sein. Mehr dazu finden Sie in unseren FAQs.

Konkrete Beispiele sind u.a.:

Die Ergebnisse des Beteiligungsscoping werden veröffentlicht. Die Bürgerinnen und Bürger können diese Landkarte dann noch ergänzen und erweitern.

3. Organisation des Bürgerforums

Das Bürgerforum wird einberufen und gemäß Paragraph 2 Absatz 4 DBG veröffentlicht. Die Auswahl der Zufallsbürger erfolgt über das Rechenzentrum der Kommunen (Paragraph 2 Absatz 5 und 6, Paragraph 3 Absatz 1 DBG) oder eine Kommune selbst. In der Regel reichen 30 bis 50 Zufallsbürger aus. Es geht nicht um Repräsentativität, sondern um Vielfalt von Milieus und Meinungen. Wir empfehlen eine "Überrekrutierung", da nicht alle Teilnehmenden immer Zeit haben oder einige kurzfristig abspringen.

4. Die Umsetzung

Jeder Beteiligungsprozess ist anders und hat seine eigenen Gegebenheiten. Aus den vielen Jahren der Erfahrung zeigt sich aber, dass sich gewisse Muster und Vorgehen bei der Bürgerbeteiligung bewährt haben. Es wäre deshalb nicht sinnvoll, das Rad jedes Mal neu zu erfinden. Bewährte Verfahren schaffen Vertrauen. Die Kenntnis dieser Muster hat zum beschriebenen Verfahren der Dialogischen Bürgerbeteiligung geführt.

Ein grobes Standardverfahren für ein Bürgerforum sind vier bis fünf inhaltliche Sitzungen und eine Ergebnisrunde:

  1. Eine erste Sitzung kann dem Kennenlernen dienen. Dort kann der Prozess geklärt werden. Sie ist nicht-öffentlich und es findet dort noch keine inhaltliche Debatte statt. Es können aber Erwartungen und Wünsche an das Verfahren geäußert werden.
  2. In zwei bis drei Sitzungen geben Fachleute, die Politik und die Pro- wie Contra-Seite Impulse. Je größer die Bandbreite der Referenten ist, umso besser. Diese Sitzungen mit Vorträgen, Nachfragen und Diskussionen können (presse)öffentlich sein. Mögliche Beratungen der Teilnehmenden unter sich sind nicht-öffentlich.
  3. In ein bis zwei weiteren Sitzung sollten die Inputs aufgearbeitet und Empfehlungen beraten werden. Hier findet die Deliberation statt.
  4. Öffentliche Vorstellung/Übergabe der Ergebnisse

Die Sitzungen können in realen Veranstaltungen stattfinden. Dies bietet sich vor allem an, wenn es um regionale und lokale Themen geht. Alternativ können sich Videokonferenzen als sehr zweckmäßig erweisen, vor allem bei landesweiten oder auch regionalen Anliegen. Die No-Show-Quote sinkt. Die Teilnahme ist inklusiver. Junge Eltern nehmen eher an einer Videokonferenz teil, als einen Tag zu verreisen. Eine Teilnahme ist sogar von unterwegs möglich. Der Aufwand ist geringer sowohl für die Teilnehmenden als auch für die Organisatoren (keine Anreisen, Hotelbuchungen, Catering, Räume).

5. Resonanz-Runde/Antwort geben

Nach der Präsentation der Empfehlungen setzen sich deren Adressaten damit auseinander und geben Antworten. Diese Veranstaltungen sollten bei der Ausschreibung mit bedacht werden. Sie sind Teil des Prozesses: Die Bürgerbeteiligung endet mit den Antworten – nicht mit dem Bericht eines Bürgerforums. Dieser Schritt ist sehr wichtig, um glaubwürdig und nachvollziehbar verständlich zu machen, wie der Entscheidungsprozess weitergeht.