FAQs
Sie haben sicherlich viele Fragen. Hier haben wir einige Antworten zusammengestellt.
Sie haben sicherlich viele Fragen. Hier haben wir einige Antworten zusammengestellt.
Nein. Dialogische Bürgerbeteiligung ist vielschichtig. Sie erfasst Runde Tische, Ortsbegehungen, Marktplatz-Formate, Planungswerkstätten, Projektkommunikation, u.v.a.m. Entscheidend ist, dass jeweils auf die Bedürfnisse der Bevölkerung – nicht nur konkret Betroffener - abgestellt wird (§ 1 Abs. 1 DBG). Es sind alle informellen Methoden erfasst (§ 1 Abs. 1 und 2 DBG).
Die Servicestelle reagiert schnell und unbürokratisch auf Ihre Anliegen. Daher nehmen Sie Kontakt zu uns auf oder rufen Sie uns an unter 0711/21821657-90.
In dem Erstgespräch klären wir den Sachverhalt und ein paar grundsätzliche Fragen. Danach überlegen wir, wie es weitergehen kann.
Das hängt vom jeweiligen Rahmen ab. Was Sie brauchen, entscheiden Sie. Jedes Vorhaben ist anders und hat eigene Besonderheiten. Daher passt sich unsere Beratung an den jeweiligen Bedarf an. Wenn Sie es wünschen, begleitet die Servicestelle Ihren Beteiligungsprozess von den Planungen und Vorbereitungen über die Umsetzung bis hin zur Übergabe der Ergebnisse. Wir stehen aber auch punktuell immer wieder bei Fragen oder Diskussionsbedarf zur Verfügung. Kommen Sie einfach auf uns zu.
Wir sind dafür da, damit Ihre Bürgerbeteiligung ein Erfolg wird. Es gibt aber ein paar Erfahrungen, die wir über die Jahre gesammelt haben. Hier finden Sie ein paar allgemeine Hinweise und praktische Erfahrungen.
Dialogische Bürgerbeteiligung dient dazu, Bedürfnisse in der Bevölkerung aufzuspüren (§ 1 Abs. 1 DBG). Damit sollen Entscheidungen von Parlamenten und Behörden besser werden. Es gibt dazu ein sehr kurzes, knappes Gesetz. Es ist eines der kürzesten und verständlichsten Gesetze in Baden-Württemberg. Das Gesetz finden Sie hier: Gesetz über die dialogische Bürgerbeteiligung.
Die Servicestelle ist die Kompetenzstelle für die Dialogische Bürgerbeteiligung. Wir wollen, dass die Dialogische Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg häufiger genutzt wird. Das ist unsere Agenda! Die Servicestelle hat keine inhaltlichen Interessen. Ob ein Projekt realisiert wird oder nicht, ist nicht Sache der Servicestelle. Sie ist Garant für das Verfahren. Sie arbeitet kostenfrei. Wir haben also keine finanziellen Vorteile, wenn wir eine Dialogische Bürgerbeteiligung unterstützen. Die Behörden müssen jedoch die Dienstleister bezahlen. Diese wurden über eine europaweite Ausschreibung gewonnen. Es gibt einen Rahmenvertrag. Nach Abschluss der europaweiten Vergabe im Sommer werden wir die Dienstleister auflisten, die gewonnen haben.
Das hat rein technische Gründe. Das Beteiligungsportal verfügt über eine Kommentar-Funktion. Diese Technik ist aufwändig und teuer. Das Beteiligungsportal soll landesweit und zentral für solche Online-Beteiligungen genutzt werden.
Die Servicestelle Bürgerbeteiligung unterstützt Behörden und öffentlich beherrschte Unternehmen. Sie dient als Anstalt des öffentlichen Rechts nicht der Zivilgesellschaft, z.B. Bürgerinitiativen. Zu den verschiedenen Rollen siehe auch unten die Frage „Warum werden Bürgerforum so oft kritisiert.“
Anlaufstelle für Fragen und Anliegen der Zivilgesellschaft ist die Allianz für Beteiligung e.V. Informationen zu deren Angeboten und Förderprogrammen finden Sie auf der Website der Allianz für Beteiligung e.V.
Social Media nutzen wir nicht für amtliche Mitteilungen. Wir nutzen Social Media, um mit Ihnen ins Gespräch zu kommen. Ganz nach unserem Motto: „Wir müssen reden.“
Die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können in den sozialen Medien direkt kommunizieren. Das ermöglicht eine schnelle, niedrigschwellige Kommunikation.
Die Dialogische Bürgerbeteiligung machen wir, um Entscheidungen vorzubereiten. Die Dialogische Bürgerbeteiligung stärkt also die repräsentative Demokratie.
Siehe dazu auch unten die Frage zur Abgrenzung zwischen Dialogischer Bürgerbeteiligung und Direkte Demokratie.
In unserer Präsentation stellen wir Ihnen unseren vier-stufigen Prozess vor, der sich sehr bewährt hat.
Mehr Informationen zum Ablauf der Dialogischen Bürgerbeteiligung finden Sie hier.
Die Direkte Demokratie ersetzt in Gemeinden in Ausnahmefällen den Gemeinderat. Ein Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung dagegen ist Teil eines besonders förmlichen Verwaltungsverfahrens. Da geht es aber v.a. um eine Anhörung, nicht um die Meinungsbildung wie bei der Dialogischen Bürgerbeteiligung.
Kernidee der Dialogische Bürgerbeteiligung ist es, Bedürfnisse statt Positionen zu ergründen (§ 1 Abs. 1 DBG). Das bereitet die Entscheidungen besser vor. Die Entscheidung treffen aber am Ende die gewählten Repräsentanten.
Nein. Im Gegenteil. Sie beschleunigt. Denn die Dialogische Bürgerbeteiligung ist nicht förmlich. Das ist ein wichtiger Unterschied zur Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Dialogische Bürgerbeteiligung kann neben förmlichen und anderen Verfahren parallel erfolgen. Die Dialogische Bürgerbeteiligung hilft, dass Entscheidungen getroffen werden. Sie wirkt wie eine gesellschaftliche Tiefenbohrung. Nach der Dialogischen Bürgerbeteiligung wissen Parlamente und Behörden viel besser, wo die stille Mitte steht. Denn die lauten Stimmen hört man ohnehin gut, insbesondere über Soziale Medien und Protestaktionen.
Die Dialogische Bürgerbeteiligung dient der Meinungsbildung. Sie bündelt und sammelt alle Argumente. „Alles auf den Tisch“, ist ein Idealbild. Ferner wirken am Ende ausgeloste Teilnehmende mit. Das ist nicht repräsentativ, sondern sehr vielfältig. Die besondere Vielfalt führt dazu, dass ganz viele Lebenserfahrungen einbezogen werden. Die Meinungsbildung steht dann auf einem breiten Fundament.
Die Dialogische Bürgerbeteiligung wirkt - zusätzlich - oft wie eine Projektsteuerung. Denn in einer frühen Phase sortieren sich so die Zuständigkeiten, Aufgaben und Akteure.
Die Vorteile im Detail:
„Beteiligungsscoping“ ist ein Fachbegriff. Er umschreibt den Beginn der Dialogischen Bürgerbeteiligung. Wir sammeln beim Beteiligungsscoping die relevanten Themen. Dafür nutzen wir eine Themenlandkarte. In einer Grafik finden Sie alle Aspekte, die mit einem Projekt oder einem Streit zusammenhängen. Nicht die Servicestelle oder Behörden legen das fest. Wir machen das gemeinsam mit wichtigen Interessengruppen. Beim Beteiligungscoping geht es auch darum, welche Akteure die Zufallsteilnehmenden in die Streitpunkte einführen.
Wie läuft es ab?
Zuerst erstellt die Servicestelle Bürgerbeteiligung den (ersten) Entwurf der Themenlandkarte. Dann lädt die Servicestelle Bürgerbeteiligung die Interessengruppen ein. Das sind Verbände, Behörden oder Expertinnen und Experten. Gemeinsam wird der Entwurf der Themenlandkarte verbessert (Beteiligungsscoping). Das ergibt den zweiten Entwurf. Anschließend veröffentlicht die Servicestelle die so erarbeitete Themenlandkarte im Internet. Dann können alle Interessierten online diesen (zweiten) Entwurf ergänzen. Erst danach liegt eine fertige Themenlandkarte vor. Diese dritte Fassung legen wir den ausgelosten Teilnehmenden des Bürgerforums vor. Sie sind daran nicht gebunden. Es hilft aber, die vielen verschiedenen Aspekte eines Streits oder eines Projekts zu überblicken.
Wen laden wir zum Beteiligungsscoping ein?
Wir orientieren uns an öffentlichen Informationen. Eine Verzerrung ist möglich. Abzuwägen ist zwischen einer arbeitsfähigen Gruppe und dem Ideal, jedweden Interessenten einzuladen. Wir entscheiden uns immer für eine arbeitsfähige Gruppe. Alle, die nicht eingeladen wurden, können den Entwurf online noch verändern. Wir sind aber immer dankbar für Hinweise. Haben wir jemanden übersehen, der ganz wichtig ist?
Was ist der Nutzen der Themenlandkarte?
Die Graphik verdeutlich, wie komplex das streitige Thema ist. Wichtig ist, dass sich alle Bedürfnisse in der Themensammlung wiederfinden. Nur so können auch die heiklen, manchmal „unter den Teppich gekehrten“ Fragen auf die Agenda kommen. Die graphische Darstellung zeigt, dass es kein „schwarz-weiß“ gibt. Es ist ein Bild des Pluralismus´.
Beispiele: https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/informieren/methoden/ablauf-einer-guten-beteiligung.
Wie geht es nach dem Beteiligungsscoping weiter?
Das Beteiligungsscoping ist die erste Phase. In der zweiten Phase bringen sich alle Interessierten online ein. In der dritten Phase diskutieren ausgeloste Teilnehmende über die relevanten Themen. Das nennen wir „Bürgerforum“. Die Ausgelosten hören Unabhängige, aber auch Interessenvertreter jeder Richtung. Die Ausgelosten können selbst Einfluss darauf nehmen, wen sie noch ergänzend anhören wollen. Am Ende gibt das Bürgerforum eine Stellungnah-me ab.
Was sind die Ziele der Dialogischen Bürgerbeteiligung?
Es gibt zwei Ziele. Beim Beteiligungsscoping und der Online-Beteiligung geht es um das Gehörtwerden. Es ist wichtig, dass die relevanten Themenaspekte überhaupt auf die Agenda kommen. Beim Bürgerforum geht es um ein Meinungsbild. Die Ausgelosten nehmen sich stellvertretend für andere Bürgerinnen und Bürger viel Zeit, um in die Tiefe zu gehen. Das macht die Einschätzungen so wertvoll. Wichtig: Nach der Dialogischen Bürgerbeteiligung entscheiden die üblichen Organe. Das sind Gemeinderäte, Parlamente oder Behörden. Aber: Die Stellungnahmen des Bürgerforums bereiten die Entscheidung gut vor. Denn es gibt in der öffentlichen Debatte viele laute Stimmen. Lokale Interessengruppen, Verbände oder Soziale Medien prägen die öffentliche Debatte. Die Dialogische Bürgerbe-teiligung ist das Instrument, um auch den stilleren Bürgerinnen und Bürgern eine kraftvolle Stimme zu geben. Nur so wird eine stille Mehrheit sichtbar.
Das ist in Baden-Württemberg durch Gesetz (§§ 2 und 3 DBG) geregelt. Grundlage sind die Daten der Einwohnermeldeämter. Das Gesetz regelt hohe Standards des Datenschutzes. Bei der Losauswahl gibt es verschiedene Lostöpfe, zum Beispiel Frauen / Männer, Land / Stadt, Alter et cetera. Innerhalb dieser immer noch sehr große Lostöpfe entscheidet das Los. Das Prinzip wird schon lange in der Bürgerbeteiligung genutzt.
In aller Regel melden sich drei bis sieben Prozent der Ausgelosten zurück. Bei Präsenz-Veranstaltungen muss man immer mit ein Drittel kurzfristiger Absagen rechnen. Bei Videokonferenzen ist die Zahl der Absagen deutlich geringer.
Zur Vertiefung finden Sie mehr in unserem Blog-Beitrag.
Nahezu jedes Bürgerforum zieht massive Kritik zivilgesellschaftlicher Gruppen sowie von Verbänden auf sich. Das ist ganz normal. Weltweit ist das schon gut erforscht. Und auch gut nachvollziehbar. Gerade lokale Interessengruppen betonen ein (Contra-)Argument besonders stark. Sie nehmen für sich in Anspruch, die Öffentlichkeit zu vertreten – jedenfalls besser zu vertreten als Politik und Verwaltung. Zufallsbürgerinnen und -bürger erschüttern die Erzählung, nur die lokale Interessengruppe vertrete die „wahre Meinung des Volkes“. Deshalb streben lokale Interessengruppen in den meisten Fällen einen Bürgerentscheid an. Oft geht diese Verfahrens-Kritik weit über sachliche Argumente hinaus. Es heißt dann, die Bürgerforen seien ein „Alibi“, „nur Volksverdummung“, „nicht repräsentativ“, „Nudging“ usw. Das Ziel solcher Kritik ist offenkundig. Denn die Sorge, die Bürgerforen würden die eigene Haltung nicht exakt stützen, liegt auf der Hand. Bürgerforen ersetzen selbstverständlich nicht die üblichen Anhörungen von Verbänden und Initiativen. Die üblichen Beteiligungsrechte bleiben bestehen. Erfahrungsgemäß kommen die Bürgerforen aber zu sehr differenzierten Ergebnissen.
Klares Nein. Das ist auch nicht der Anspruch. Denn Repräsentativität würde dazu führen, dass die Runden mit den Zufallsbürgerinnen und -bürgern viel zu groß würden. Eine vertiefte Debatte, bei der alle zu Wort kommen, wäre nicht mehr möglich. Die Zufalls-Methode zielt dagegen auf Vielfalt ab. Das geschieht mit verschiedenen Lostöpfen wie Alter oder Geschlecht. So ist es zum Beispiel möglich, bei der Zufallsmethode immer rund 50 Prozent Frauen an den Dialogen zu beteiligen. Auch jüngere Menschen sind auf diese Weise gut vertreten. Bei den üblichen Bürgerversammlungen dagegen dominieren ältere Männer über 60. Das merkt man dann auch am Tonfall der Debatten.
Eine ideale Größe für ein Bürgerforum sind 12 bis 15 Teilnehmende. So ist es zum Beispiel in Vorarlberg vorgeschrieben. Dort sind Bürgerräte verfassungsrechtlich abgesichert. Bei Bürgerräten in der Schweiz sind es oft um die 20 Teilnehmende. In unseren Bürgerforen arbeiten wir oft mit ca. 30 Teilnehmenden.
Seit Anfang der 2010er-Jahre setzt sich diese Form der Bürgerbeteiligung weltweit immer stärker durch. Auch die Erkenntnisse um Stuttgart 21 haben dabei eine Rolle gespielt. Stark ausgeprägt und erforscht wurde diese Methode in den USA. In Europa führend sind das kleine österreichische Bundesland Vorarlberg, die Region Ost-Belgien und die Republik Irland. In Irland gab es weltweit für Aufsehen sorgende Bürgerforen zur Homo-Ehe und zur Abtreibung.
Ferner ist weltweit nach dem Brexit die Begeisterung für die Direkte Demokratie spürbar abgekühlt. In Großbritannien und Frankreich gab es inzwischen zahlreiche Bürgerräte.
Baden-Württemberg ist bundesweit führend. Als erstes Land gibt es hier ein modernes Gesetz für die Dialogisches Bürgerbeteiligung.
Inzwischen kommt die Dialogische Bürgerbeteiligung auch auf Bundesebene an. 2021 gab es einen ersten Bürgerrat beim Deutschen Bundestag. Der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung hat zudem den Begriff und die Idee der Dialogischen Bürgerbeteiligung übernommen. Dies geschah auch auf Initiative von Baden-Württemberg.
Die Erfahrung nach vielen Jahren, seit denen wir Bürgerbeteiligung organisieren, haben gezeigt, dass sich gewisse Muster und Vorgehen bei der Bürgerbeteiligung bewährt haben. Es wäre deshalb nicht sinnvoll, das Rad jedes Mal neu zu erfinden. Die Kenntnis dieser Muster hat zum beschriebenen Verfahren der Dialogischen Bürgerbeteiligung geführt.
Natürlich berät die Servicestelle auch zu anderen Verfahren der Bürgerbeteiligung, wenn Sie dies wünschen. Lassen Sie uns dazu gerne sprechen.
Die Servicestelle berät Sie soviel und so lange, wie Sie es mögen und brauchen. Wir wollen Sie dabei unterstützen, dass die Bürgerbeteiligung gut und erfolgreich verläuft.
Sie entscheiden aber jeweils, ob und wie lange Sie die Unterstützung und Beratung benötigen.
Dies hängt vom konkreten Fall ab. Eine schnelle Umsetzung kann in vier Monaten erfolgen. Ein Prozess kann aber auch bis zu einem Jahr gehen. Wichtig ist, dass es keine Endlosbeteiligung gibt, sondern jede Beteiligung braucht einen klaren Auftrag und ein Ziel. Wenn der Auftrag erfüllt und das Ziel erreicht ist, sollte die Beteiligung enden.
Die Servicestelle berät die Behörden im Land kostenlos. Eine finanzielle Förderung für Moderationsleistungen etc. gibt es nicht. Jede Behörde sollte daher die Kosten der Bürgerbeteiligung, insbesondere für die Moderation, früh einkalkulieren. Zu den möglichen Kosten beraten wir Sie gerne.
Nichts. Die Servicestelle arbeitet für Behörden und öffentliche Unternehmen in Baden-Württemberg kostenfrei. Das gilt für die Beratung genauso wie für die Fälle, in denen die Servicestelle selbst tätig wird, z.B. bei der Moderation eines Beteiligungsscopings. Ebenfalls kostenfrei ist die Vermittlung von privaten Dienstleistern, die z.B. moderieren, das Einladungsmanagement für Veranstaltungen der Bürgerbeteiligung übernehmen oder die Ergebnisse dokumentieren. Die Servicestelle hat dafür ein europaweites Vergabeverfahren durchgeführt. Diese Kosten trägt das Land Baden-Württemberg.
Die Unterstützung bei der Bürgerbeteiligung ist ein Angebot. Sie entscheiden, ob und in welchem Umfang wir Sie unterstützen. Jede Behörde in Baden-Württemberg kann die Bürgerbeteiligung nach wie vor komplett selbst organisieren, wenn sie das wünscht.