FAQs
Sie haben sicherlich viele Fragen. Hier haben wir einige Antworten zusammengestellt.
Sie haben sicherlich viele Fragen. Hier haben wir einige Antworten zusammengestellt.
Nein. Dialogische Bürgerbeteiligung ist vielschichtig. Sie erfasst Runde Tische, Ortsbegehungen, Marktplatz-Formate, Planungswerkstätten, Projektkommunikation, u.v.a.m. Entscheidend ist, dass jeweils auf die Bedürfnisse der Bevölkerung – nicht nur konkret Betroffener - abgestellt wird (§ 1 Abs. 1 DBG). Es sind alle informellen Methoden erfasst (§ 1 Abs. 1 und 2 DBG).
Beteiligungsverfahren finden häufig zu umstrittenen Vorhaben statt. Neben den inhaltlichen Streitpunkten sind es häufig Verfahrensfragen, die einen Keil zwischen Verwaltung, Politik und Bürgerschaft treiben. Dies liegt vor allem daran, dass Beteiligungsverfahren in der Regel von Politik und Verwaltung beauftragt werden und somit von dort auch wesentliche Vorgaben gemacht werden. Dienstleister setzen diese um und geraten dabei ebenfalls in den Konflikt hinein. Wie kann es gelingen, dass das Verfahren Akzeptanz erfährt? In der Praxis hat sich die Einsetzung einer Begleitgruppe bewährt.
Begleit- oder Spurgruppen finden schon seit langer Zeit Anwendung in Planungs- und Beteiligungsverfahren. Insofern variieren ihre Rollen und Aufgaben. Welche das sind, hängt vom Kontext ab. Im Rahmen der Dialogischen Beteiligung dient die Begleitgruppe dazu, Transparenz über die Bürgerbeteiligung herzustellen. In der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung kann auch Einfluss auf den Prozess genommen werden, wobei hierbei das zu planende Vorhaben in der Regel schon vorgegeben ist.
Im Wesentlichen sollte die Gruppe nicht mehr als ein Dutzend Personen groß sein. Es ist darauf zu achten, dass allen Akteuren des Beteiligungsscopings die Möglichkeit gegeben wird, sich an der Begleitgruppe zu beteiligen. Dort sollten stets auch unterschiedliche Interessen und Bedürfnisse abgebildet sein.
Begleitgruppen tagen in der Regel nichtöffentlich. Sie veröffentlichen aber ein Protokoll. Videokonferenzen haben sich für diesen Zweck bewährt.
Die Begleitgruppe in der Dialogischen Bürgerbeteiligung
Ein wesentlicher Aspekt ist, dass die Akteure, die am Beteiligungsscoping teilgenommen haben, die Möglichkeit bekommen, sich über den weiteren Beteiligungsprozess zu informieren. Sie können zudem Fragen stellen und Vorschläge machen. Sie trifft aber keine Entscheidungen. Es geht um Transparenz. Daher kann die Begleitgruppe auch Transparenzgruppe genannt werden.
Die Begleitgruppe in der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung
In der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung kann über ein Beteiligungsscoping und eine Begleitgruppe der Fahrplan für einen Beteiligungsprozess entwickelt werden. Die finale Entscheidung obliegt dem Vorhabenträger oder den Behörden. Stakeholder erhalten dennoch Einfluss auf den Beteiligungs- und Planungsprozess. Vielleicht ergibt sich in dem Austausch, dass über die förmlichen Verfahren hinaus, keine weiteren Beteiligungsmöglichkeiten notwendig sind.
Der Nutzen einer Begleitgruppe?
Der Nutzen einer Begleitgruppe ist nicht immer gleich ersichtlich. Wir haben Beispiele zusammengestellt, die veranschaulichen sollen, welchen Mehrwert eine Begleitgruppe hat.
Beispiel 1: Transparenz und Mitbestimmung über das Verfahren
In der Regel entscheidet der Auftragnehmer und der Auftraggeber in einem Beteiligungsprozess, wie viele Veranstaltungen organisiert werden und wie das Beteiligungsverfahren ablaufen soll. Was aus vergaberechtlichen Gesichtspunkten legitim ist, stößt politisch häufig nicht auf Verständnis, da die Akteure, die sich beteiligen sollen, das Verfahren so akzeptieren müssen, wie es ihnen angeboten wird. Auftraggeber sollten daher mehr Freiheiten bei der Gestaltung der Prozesse einplanen. Die Teilnehmenden der Begleitgruppe, in der auch der Auftraggeber vertreten ist, können gemeinsam überlegen, wie der Auftragnehmer das Beteiligungsverfahren organisieren soll. Das erhöht die Akzeptanz des Verfahrens und damit des Ergebnisses.
Beispiel 2: Unvorhergesehene Entwicklungen
In einem vergangenen Beteiligungsprozess über Bahninfrastruktur wurde, entgegen der Planung, ein Gutachten frühzeitiger fertig und veröffentlicht. Bis zum nächsten Beteiligungstermin konnten die Teilnehmenden dieses Gutachten aber nicht mehr durcharbeiten. Es kam in der Veranstaltung zu langen Debatten, wie nun mit der Situation umzugehen sei. Faktisch ging dadurch ein Tag verloren, weil sich die Teilnehmenden nicht auf ein Vorgehen einigen konnten. Diese Debatte wäre sinnvoller in einer Begleitgruppe geführt worden, die dann ein konsensfähiges Vorgehen hätte beschließen können.
Beispiel 3: Lösung von Verfahrensproblemen
Bei einem anderen Beteiligungsverfahren konnten zu Beginn nicht ausreichend zufällig ausgewählte Teilnehmende rekrutiert werden. Die politisch Verantwortlichen für den Beteiligungsprozess hätten eine Fortführung des Verfahrens nur schwer verteidigen können. Die eingesetzte Begleitgruppe verlangte, dass nochmals Menschen angeschrieben werden sollten und verschob den Starttermin des Verfahrens nach hinten. Dieses Vorgehen wurde in der Öffentlichkeit nicht hinterfragt oder kritisiert.
Die Servicestelle reagiert schnell und unbürokratisch auf Ihre Anliegen. Daher nehmen Sie Kontakt zu uns auf oder rufen Sie uns an unter 0711/21821657-90.
In dem Erstgespräch klären wir den Sachverhalt und ein paar grundsätzliche Fragen. Danach überlegen wir, wie es weitergehen kann.
Das hängt vom jeweiligen Rahmen ab. Was Sie brauchen, entscheiden Sie. Jedes Vorhaben ist anders und hat eigene Besonderheiten. Daher passt sich unsere Beratung an den jeweiligen Bedarf an. Wenn Sie es wünschen, begleitet die Servicestelle Ihren Beteiligungsprozess von den Planungen und Vorbereitungen über die Umsetzung bis hin zur Übergabe der Ergebnisse. Wir stehen aber auch punktuell immer wieder bei Fragen oder Diskussionsbedarf zur Verfügung. Kommen Sie einfach auf uns zu.
Wir sind dafür da, damit Ihre Bürgerbeteiligung ein Erfolg wird. Es gibt aber ein paar Erfahrungen, die wir über die Jahre gesammelt haben. Hier finden Sie ein paar allgemeine Hinweise und praktische Erfahrungen.
Dialogische Bürgerbeteiligung dient dazu, Bedürfnisse in der Bevölkerung aufzuspüren (§ 1 Abs. 1 DBG). Damit sollen Entscheidungen von Parlamenten und Behörden besser werden. Es gibt dazu ein sehr kurzes, knappes Gesetz. Es ist eines der kürzesten und verständlichsten Gesetze in Baden-Württemberg. Das Gesetz finden Sie hier: Gesetz über die dialogische Bürgerbeteiligung.
Die Servicestelle ist die Kompetenzstelle für die Dialogische Bürgerbeteiligung. Wir wollen, dass die Dialogische Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg häufiger genutzt wird. Das ist unsere Agenda! Die Servicestelle hat keine inhaltlichen Interessen. Ob ein Projekt realisiert wird oder nicht, ist nicht Sache der Servicestelle. Sie ist Garant für das Verfahren. Sie arbeitet kostenfrei. Wir haben also keine finanziellen Vorteile, wenn wir eine Dialogische Bürgerbeteiligung unterstützen. Die Behörden müssen jedoch die Dienstleister bezahlen. Diese wurden über eine europaweite Ausschreibung gewonnen. Es gibt einen Rahmenvertrag. Nach Abschluss der europaweiten Vergabe im Sommer werden wir die Dienstleister auflisten, die gewonnen haben.
Das hat rein technische Gründe. Das Beteiligungsportal verfügt über eine Kommentar-Funktion. Diese Technik ist aufwändig und teuer. Das Beteiligungsportal soll landesweit und zentral für solche Online-Beteiligungen genutzt werden.
Die Servicestelle Bürgerbeteiligung unterstützt Behörden und öffentlich beherrschte Unternehmen. Sie dient als Anstalt des öffentlichen Rechts nicht der Zivilgesellschaft, z.B. Bürgerinitiativen. Zu den verschiedenen Rollen siehe auch unten die Frage „Warum werden Bürgerforum so oft kritisiert.“
Anlaufstelle für Fragen und Anliegen der Zivilgesellschaft ist die Allianz für Beteiligung e.V. Informationen zu deren Angeboten und Förderprogrammen finden Sie auf der Website der Allianz für Beteiligung e.V.
Social Media nutzen wir nicht für amtliche Mitteilungen. Wir nutzen Social Media, um mit Ihnen ins Gespräch zu kommen. Ganz nach unserem Motto: „Wir müssen reden.“
Die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können in den sozialen Medien direkt kommunizieren. Das ermöglicht eine schnelle, niedrigschwellige Kommunikation.
Die Dialogische Bürgerbeteiligung machen wir, um Entscheidungen vorzubereiten. Die Dialogische Bürgerbeteiligung stärkt also die repräsentative Demokratie.
Siehe dazu auch unten die Frage zur Abgrenzung zwischen Dialogischer Bürgerbeteiligung und Direkte Demokratie.
In unserer Präsentation stellen wir Ihnen unseren vier-stufigen Prozess vor, der sich sehr bewährt hat.
Mehr Informationen zum Ablauf der Dialogischen Bürgerbeteiligung finden Sie hier.
Die Direkte Demokratie ersetzt in Gemeinden in Ausnahmefällen den Gemeinderat. Ein Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung dagegen ist Teil eines besonders förmlichen Verwaltungsverfahrens. Da geht es aber v.a. um eine Anhörung, nicht um die Meinungsbildung wie bei der Dialogischen Bürgerbeteiligung.
Kernidee der Dialogische Bürgerbeteiligung ist es, Bedürfnisse statt Positionen zu ergründen (§ 1 Abs. 1 DBG). Das bereitet die Entscheidungen besser vor. Die Entscheidung treffen aber am Ende die gewählten Repräsentanten.
Nein. Im Gegenteil. Sie beschleunigt. Denn die Dialogische Bürgerbeteiligung ist nicht förmlich. Das ist ein wichtiger Unterschied zur Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Dialogische Bürgerbeteiligung kann neben förmlichen und anderen Verfahren parallel erfolgen. Die Dialogische Bürgerbeteiligung hilft, dass Entscheidungen getroffen werden. Sie wirkt wie eine gesellschaftliche Tiefenbohrung. Nach der Dialogischen Bürgerbeteiligung wissen Parlamente und Behörden viel besser, wo die stille Mitte steht. Denn die lauten Stimmen hört man ohnehin gut, insbesondere über Soziale Medien und Protestaktionen.
Die Dialogische Bürgerbeteiligung dient der Meinungsbildung. Sie bündelt und sammelt alle Argumente. „Alles auf den Tisch“, ist ein Idealbild. Ferner wirken am Ende ausgeloste Teilnehmende mit. Das ist nicht repräsentativ, sondern sehr vielfältig. Die besondere Vielfalt führt dazu, dass ganz viele Lebenserfahrungen einbezogen werden. Die Meinungsbildung steht dann auf einem breiten Fundament.
Die Dialogische Bürgerbeteiligung wirkt - zusätzlich - oft wie eine Projektsteuerung. Denn in einer frühen Phase sortieren sich so die Zuständigkeiten, Aufgaben und Akteure.
Die Vorteile im Detail:
Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Planung von umstrittenen Vorhaben lässt sich nicht nach Schema F gestalten. Jeder Fall bringt neue Sachfragen, Akteure und Konfliktlinien mit sich. Daher zeigt die Erfahrung, dass es sinnvoll ist in einem ersten Schritt festzulegen, welche Themenaspekte und Fragen diskutiert und welche Akteure angehört werden sollen.
Eine gute Methode, informelle Beteiligungsprozesse vorzubereiten, ist das Beteiligungsscoping. Es geht dabei darum, relevante Themen zu erkennen und zu sammeln. Dazu ist es notwendig, frühzeitig alle relevanten Akteure einzubinden, also Verbände, Initiativen, Kooperationspartner, Träger Öffentlicher Belange (TÖB), Gemeinderäte sowie andere Beteiligte. Sie erarbeiten gemeinsam eine Themenlandkarte, die zeigt, wie komplex und vielfältig ein Thema ist.
In anderen Beteiligungsverfahren, wie beispielsweise im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung, können sich die Aufgaben des Beteiligungsscopings auf weitere Aspekte beziehen, wie die Prozessgestaltung oder Kommunikationsmaßnahmen. Über die Aufgaben und Rolle des Beteiligungsscopings sollte zu Beginn immer Klarheit geschaffen werden.
Die folgenden Fragen und Antworten zeigen auf, wie wir bei einem Beteiligungsscoping im Rahmen der Dialogischen Bürgerbeteiligung vorgehen:
Was ist das Beteiligungsscoping?
„Beteiligungsscoping“ ist ein Fachbegriff. Er umschreibt den Beginn der Dialogischen Bürgerbeteiligung. Beim Beteiligungsscoping geht es darum, die Themen für die spätere Bürgerbeteiligung zu sammeln. Außerdem werden Akteure gesucht, die im späteren Bürgerforum Input geben können. Man kann sagen, es wird eine erste Tagesordnung erstellt. Das Besondere ist, dass diese Tagesordnung partizipativ erarbeitet wird.
Wie läuft ein Beteiligungsscoping ab?
In einem ersten Schritt erstellt die Servicestelle den ersten Entwurf einer sogenannten Themenlandkarte. Darin werden die wichtigen Themen der späteren Bürgerbeteiligung notiert.
In einem zweiten Schritt laden wir lokale Interessengruppen, Verbände, Behörden oder Expertinnen und Experten ein. Gemeinsam wird der Entwurf der Themenlandkarte verbessert. Das ergibt den zweiten Entwurf. In der Sitzung werden Fachleute, Stakeholder oder Personen identifiziert, die im Bürgerforum Impulse und Vorträge geben könnten.
Im dritten und entscheidenden Schritt wird die so erarbeitete Themenlandkarte veröffentlicht. Denn jetzt können die Bürgerinnen und Bürger online diesen zweiten Entwurf ergänzen. Erst danach liegt eine fertige Themenlandkarte vor.
Wen laden wir zum Beteiligungsscoping ein?
In der Regel entscheidet das die Servicestelle oder ein Dienstleister in Abstimmung mit der Behörde. Sie orientieren sich dabei an öffentlich zugänglichen Informationen. Eine Verzerrung ist durchaus möglich. Abzuwägen ist zwischen einer arbeitsfähigen Gruppe und dem Ideal, jedweden Interessenten einzuladen. Wir entscheiden uns für eine arbeitsfähige Gruppe. Denn die Verzerrung ist nicht entscheidend. Es geht nur um einen Entwurf. Die Öffentlichkeit kann den Entwurf noch verändern.
Was ist der Nutzen des Beteiligungsscopings?
Im Beteiligungsscoping geht es um zwei Fragen: Was sind die wichtigen Themen und wer sind die relevanten Akteure?
Eine Sammlung der Themen verdeutlicht graphisch, wie komplex das streitige Thema ist. Wichtig ist, dass sich alle Bedürfnisse in der Themensammlung wiederfinden. Es gibt keine Tabus, nur Bedürfnisse. Nur so können auch die heiklen, manchmal „unter den Teppich gekehrten“ Themen auf die Agenda kommen. Die graphische Darstellung zeigt, dass es kein „schwarz-weiß“ gibt. Es ist sozusagen ein Bild des Pluralismus. Es zeigt, dass die zuständigen Gremien viele Aspekte abwägen müssen.
Eine Themenlandkarte kann auch Transparenz über vorhandenen oder fehlenden Einfluss oder Spielraum herstellen. Manche Themen spielen eine große Rolle, können aber von den Akteuren nicht verändert werden. Zum Beispiel da es sich um rechtliche oder sonstige Vergaben handelt, die nicht beeinflussbar sind. Auch solche Vorgaben gehören auf die Themenlandkarte. Die Sammlung der wichtigen Akteure hilft dem späteren Bürgerforum, Expertinnen und Experten oder Interessengruppen einzuladen und zu befragen. Ferner sensibilisiert das für betroffene Akteure, die auf den ersten Blick gar nicht zu erkennen waren.
Was ist anders als bei der Öffentlichkeitsbeteiligung?
Die Breite der Themen unterscheidet die Dialogische Bürgerbeteiligung von der Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist Teil eines förmlichen Verfahrens. Sie ist eine Art Anhörung. Relevant sind dort nur die Themen, die nach den Rechtsgrundlagen abzuprüfen sind. Oft sind dann alle Vor-Entscheidungen längst gefallen. Die Dialogische Bürgerbeteiligung bildet dagegen das ganze Streit-Panorama ab. Und das zu einem frühen Zeitpunkt. Oft zeigt sich dabei, dass Argumente „vorgeschoben“ wurden, weil der wahre Kern des Streits nicht offen liegt.
Wie geht es nach dem Beteiligungsscoping weiter?
Das Beteiligungsscpoing ist der Beginn der ersten Phase. Ein Entwurf der Themenlandkarte wird erstellt. Diese wird veröffentlicht und kann von jedermann ergänzt werden. So entsteht die „Tagesordnung“.
In der zweiten Phase diskutieren zufällig ausgesuchte Teilnehmende über die relevanten Themen. Das nennen wir „Bürgerforum“. Die Teilnehmenden hören Unabhängige, aber auch Interessenvertreter jeder Richtung. Sie können selbst Einfluss darauf nehmen, wen sie noch ergänzend anhören wollen. Am Ende geben die sogenannten Zufallsbürger ein Votum zu den relevanten Themen ab.
Was ist das Ziel?
Es gibt zwei Ziele. In der ersten Phase geht es um das Gehörtwerden. Es ist wichtig, dass die relevanten Themen überhaupt auf die Agenda kommen. Eine konkrete Fallfrage wäre sinnlos. Denn hier käme sofort die Kritik, dies oder jenes Thema werde damit ausgeklammert.
In der zweiten Phase geht es um ein Meinungsbild der Zufallsbürger. Die Themenlandkarte ist die Tagesordnung, die Agenda, das Gerüst dieser Beratungen. Wichtig: Bei der Dialogischen Bürgerbeteiligung bleibt es bei der Entscheidung durch die gewählten Repräsentanten. Aber: Die Voten der Zufallsbürger helfen bei deren Abwägung. Denn es gibt in der öffentlichen Debatte viele laute Stimmen. Lokale Interessengruppen, Verbände oder Soziale Medien prägen sie. Die Dialogische Bürgerbeteiligung ist das Instrument, um auch den Bürgerinnen und Bürgern eine kraftvolle Stimme zu geben. Nur so kann die stille Mehrheit eine Rolle spielen.
Die Zufallsbürger sollen und können keine fachlichen Lösungen erarbeiten. Wenn sie das tun, ist es schön. Aber das ist nicht der Anspruch an sie. Vielmehr nehmen sie sich stellvertretend für andere Bürgerinnen und Bürger viel Zeit, in die Tiefe zu gehen. Das macht ihre Einschätzungen so wertvoll.
Das ist in Baden-Württemberg durch Gesetz (§§ 2 und 3 DBG) geregelt. Grundlage sind die Daten der Einwohnermeldeämter. Das Gesetz regelt hohe Standards des Datenschutzes. Bei der Losauswahl gibt es verschiedene Lostöpfe, zum Beispiel Frauen / Männer, Land / Stadt, Alter et cetera. Innerhalb dieser immer noch sehr große Lostöpfe entscheidet das Los. Das Prinzip wird schon lange in der Bürgerbeteiligung genutzt.
In aller Regel melden sich drei bis sieben Prozent der Ausgelosten zurück. Bei Präsenz-Veranstaltungen muss man immer mit ein Drittel kurzfristiger Absagen rechnen. Bei Videokonferenzen ist die Zahl der Absagen deutlich geringer.
Zur Vertiefung finden Sie mehr in unserem Blog-Beitrag.
Nahezu jedes Bürgerforum zieht massive Kritik zivilgesellschaftlicher Gruppen sowie von Verbänden auf sich. Das ist ganz normal. Weltweit ist das schon gut erforscht. Und auch gut nachvollziehbar. Gerade lokale Interessengruppen betonen ein (Contra-)Argument besonders stark. Sie nehmen für sich in Anspruch, die Öffentlichkeit zu vertreten – jedenfalls besser zu vertreten als Politik und Verwaltung. Zufallsbürgerinnen und -bürger erschüttern die Erzählung, nur die lokale Interessengruppe vertrete die „wahre Meinung des Volkes“. Deshalb streben lokale Interessengruppen in den meisten Fällen einen Bürgerentscheid an. Oft geht diese Verfahrens-Kritik weit über sachliche Argumente hinaus. Es heißt dann, die Bürgerforen seien ein „Alibi“, „nur Volksverdummung“, „nicht repräsentativ“, „Nudging“ usw. Das Ziel solcher Kritik ist offenkundig. Denn die Sorge, die Bürgerforen würden die eigene Haltung nicht exakt stützen, liegt auf der Hand. Bürgerforen ersetzen selbstverständlich nicht die üblichen Anhörungen von Verbänden und Initiativen. Die üblichen Beteiligungsrechte bleiben bestehen. Erfahrungsgemäß kommen die Bürgerforen aber zu sehr differenzierten Ergebnissen.
Klares Nein. Das ist auch nicht der Anspruch. Denn Repräsentativität würde dazu führen, dass die Runden mit den Zufallsbürgerinnen und -bürgern viel zu groß würden. Eine vertiefte Debatte, bei der alle zu Wort kommen, wäre nicht mehr möglich. Die Zufalls-Methode zielt dagegen auf Vielfalt ab. Das geschieht mit verschiedenen Lostöpfen wie Alter oder Geschlecht. So ist es zum Beispiel möglich, bei der Zufallsmethode immer rund 50 Prozent Frauen an den Dialogen zu beteiligen. Auch jüngere Menschen sind auf diese Weise gut vertreten. Bei den üblichen Bürgerversammlungen dagegen dominieren ältere Männer über 60. Das merkt man dann auch am Tonfall der Debatten.
Eine ideale Größe für ein Bürgerforum sind 12 bis 15 Teilnehmende. So ist es zum Beispiel in Vorarlberg vorgeschrieben. Dort sind Bürgerräte verfassungsrechtlich abgesichert. Bei Bürgerräten in der Schweiz sind es oft um die 20 Teilnehmende. In unseren Bürgerforen arbeiten wir oft mit ca. 30 Teilnehmenden.
Seit Anfang der 2010er-Jahre setzt sich diese Form der Bürgerbeteiligung weltweit immer stärker durch. Auch die Erkenntnisse um Stuttgart 21 haben dabei eine Rolle gespielt. Stark ausgeprägt und erforscht wurde diese Methode in den USA. In Europa führend sind das kleine österreichische Bundesland Vorarlberg, die Region Ost-Belgien und die Republik Irland. In Irland gab es weltweit für Aufsehen sorgende Bürgerforen zur Homo-Ehe und zur Abtreibung.
Ferner ist weltweit nach dem Brexit die Begeisterung für die Direkte Demokratie spürbar abgekühlt. In Großbritannien und Frankreich gab es inzwischen zahlreiche Bürgerräte.
Baden-Württemberg ist bundesweit führend. Als erstes Land gibt es hier ein modernes Gesetz für die Dialogisches Bürgerbeteiligung.
Inzwischen kommt die Dialogische Bürgerbeteiligung auch auf Bundesebene an. 2021 gab es einen ersten Bürgerrat beim Deutschen Bundestag. Der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung hat zudem den Begriff und die Idee der Dialogischen Bürgerbeteiligung übernommen. Dies geschah auch auf Initiative von Baden-Württemberg.
Die Erfahrung nach vielen Jahren, seit denen wir Bürgerbeteiligung organisieren, haben gezeigt, dass sich gewisse Muster und Vorgehen bei der Bürgerbeteiligung bewährt haben. Es wäre deshalb nicht sinnvoll, das Rad jedes Mal neu zu erfinden. Die Kenntnis dieser Muster hat zum beschriebenen Verfahren der Dialogischen Bürgerbeteiligung geführt.
Natürlich berät die Servicestelle auch zu anderen Verfahren der Bürgerbeteiligung, wenn Sie dies wünschen. Lassen Sie uns dazu gerne sprechen.
Die Servicestelle berät Sie soviel und so lange, wie Sie es mögen und brauchen. Wir wollen Sie dabei unterstützen, dass die Bürgerbeteiligung gut und erfolgreich verläuft.
Sie entscheiden aber jeweils, ob und wie lange Sie die Unterstützung und Beratung benötigen.
Dies hängt vom konkreten Fall ab. Eine schnelle Umsetzung kann in vier Monaten erfolgen. Ein Prozess kann aber auch bis zu einem Jahr gehen. Wichtig ist, dass es keine Endlosbeteiligung gibt, sondern jede Beteiligung braucht einen klaren Auftrag und ein Ziel. Wenn der Auftrag erfüllt und das Ziel erreicht ist, sollte die Beteiligung enden.
Die Servicestelle berät die Behörden im Land kostenlos. Eine finanzielle Förderung für Moderationsleistungen etc. gibt es nicht. Jede Behörde sollte daher die Kosten der Bürgerbeteiligung, insbesondere für die Moderation, früh einkalkulieren. Zu den möglichen Kosten beraten wir Sie gerne.
Nichts. Die Servicestelle arbeitet für Behörden und öffentliche Unternehmen in Baden-Württemberg kostenfrei. Das gilt für die Beratung genauso wie für die Fälle, in denen die Servicestelle selbst tätig wird, z.B. bei der Moderation eines Beteiligungsscopings. Ebenfalls kostenfrei ist die Vermittlung von privaten Dienstleistern, die z.B. moderieren, das Einladungsmanagement für Veranstaltungen der Bürgerbeteiligung übernehmen oder die Ergebnisse dokumentieren. Die Servicestelle hat dafür ein europaweites Vergabeverfahren durchgeführt. Diese Kosten trägt das Land Baden-Württemberg.
Die Unterstützung bei der Bürgerbeteiligung ist ein Angebot. Sie entscheiden, ob und in welchem Umfang wir Sie unterstützen. Jede Behörde in Baden-Württemberg kann die Bürgerbeteiligung nach wie vor komplett selbst organisieren, wenn sie das wünscht.