FAQs

Es gibt sicherlich viele Fragen. Hier haben wir ein paar Antworten zusammengestellt. 

Warum will die Servicestelle überall die ähnlichen Verfahren empfehlen?

Die Erfahrung nach vielen Jahren, seit denen wir Bürgerbeteiligung organisieren, haben gezeigt, dass sich gewisse Muster und Vorgehen bei der Bürgerbeteiligung bewährt haben. Es wäre deshalb nicht sinnvoll, das Rad jedes Mal neu zu erfinden. Die Kenntnis dieser Muster hat zum beschriebenen Verfahren der Dialogischen Bürgerbeteiligung geführt.

Natürlich berät die Servicestelle auch zu anderen Verfahren der Bürgerbeteiligung, wenn Sie dies wünschen. Lassen Sie uns dazu gerne sprechen. 

Gibt es bei der Servicestelle eine finanzielle Förderung?

Die Servicestelle berät die Behörden im Land kostenlos. Eine finanzielle Förderung für Moderationsleistungen etc. gibt es nicht. Jede Behörde sollte daher die Kosten der Bürgerbeteiligung, insbesondere für die Moderation, früh einkalkulieren. Zu den möglichen Kosten beraten wir Sie gerne. 

Wie lange dauert die Dialogische Bürgerbeteiligung?

Dies hängt vom konkreten Fall ab. Eine schnelle Umsetzung kann in vier Monaten erfolgen. Ein Prozess kann aber auch bis zu einem Jahr gehen. Wichtig ist, dass es keine Endlosbeteiligung gibt, sondern jede Beteiligung braucht einen klaren Auftrag und ein Ziel. Wenn der Auftrag erfüllt und das Ziel erreicht ist, sollte die Beteiligung enden. 

Wie lange dauert eine Beratung?

Die Servicestelle berät Sie soviel und so lange, wie Sie es mögen und brauchen. Wir wollen Sie dabei unterstützen, dass die Bürgerbeteiligung gut und erfolgreich verläuft.

Sie entscheiden aber jeweils, ob und wie lange Sie die Unterstützung und Beratung benötigen.

Was kostet die Dienstleitungen der Servicestelle?

Nichts. Die Servicestelle arbeitet für Behörden und öffentliche Unternehmen in Baden-Württemberg kostenfrei. Das gilt für die Beratung genauso wie für die Fälle, in denen die Servicestelle selbst tätig wird, z.B. bei der Moderation eines Beteiligungsscopings. Ebenfalls kostenfrei ist die Vermittlung von privaten Dienstleistern, die z.B. moderieren, das Einladungsmanagement für Veranstaltungen der Bürgerbeteiligung übernehmen oder die Ergebnisse dokumentieren. Die Servicestelle hat dafür ein europaweites Vergabeverfahren durchgeführt. Diese Kosten trägt das Land Baden-Württemberg.

 

Muss die Servicestelle bei einer Bürgerbeteiligung eingeschaltet werden?

Die Unterstützung bei der Bürgerbeteiligung ist ein Angebot. Sie entscheiden, ob und in welchem Umfang wir Sie unterstützen. Jede Behörde in Baden-Württemberg kann die Bürgerbeteiligung nach wie vor komplett selbst organisieren, wenn sie das wünscht.