Die Aufgaben der Servicestelle
Beratung und Verantwortung

Beratung und Verantwortung
Die Servicestelle hat zwei Aufgaben:
Diese beiden Aufgaben übernimmt die Servicestelle kostenlos.
Die Umsetzung der Bürgerbeteiligung durch z.B. einen externen Dienstleister/Moderator oder die Bereitstellung von Technik, Catering etc. muss von der Behörde oder dem Vorhabenträger bezahlt werden. Um sicherzustellen, dass die Beteiligung nach hohen Qualitätsstandards durchgeführt wird, baut die Servicestelle einen Dienstleisterpool mit erfahrenen und qualifizierten Moderationsbüros auf. Mehr dazu finden Sie hier: Der Pool von Dienstleistern.
Die Aufgaben der Servicestelle sind in dieser Verwaltungsvorschrift näher beschrieben. Die dort erwähnte Anordnung zur Gründung der Servicestelle finden Sie hier.