Die Aufgaben der Servicestelle
Die Servicestelle hat zwei Aufgaben:
- Sie berät die Behörden mit Sitz in Baden-Württemberg bei der Bürgerbeteiligung und unterstützt, wenn gewünscht, bei der Umsetzung der Bürgerbeteiligung. Konkret heißt das: Sie bereitet die Bürgerbeteiligung vor und begleitet den Dialogprozess.
- Die Servicestelle übernimmt die Verantwortung für die Bürgerbeteiligung. So werden die inhaltlich Zuständigen vor Ort entlastet und können sich stark auf die inhaltliche Arbeit fokussieren.
Diese beiden Aufgaben übernimmt die Servicestelle kostenlos.
Die Umsetzung der Bürgerbeteiligung durch z.B. einen externen Dienstleister/Moderator oder die Bereitstellung von Technik, Catering etc. muss von der Behörde oder dem Vorhabenträger bezahlt werden. Um sicherzustellen, dass die Beteiligung nach hohen Qualitätsstandards durchgeführt wird, baut die Servicestelle einen Dienstleisterpool mit erfahrenen und qualifizierten Moderationsbüros auf. Mehr dazu finden Sie hier: Der Pool von Dienstleistern.
Die Aufgaben der Servicestelle sind in dieser Verwaltungsvorschrift näher beschrieben. Die dort erwähnte Anordnung zur Gründung der Servicestelle finden Sie hier.