Was ist Bürgerbeteiligung?
Grundsätzlich gilt: Bürgerbeteiligung hat immer nur eine beratende Funktion, d.h. die Entscheidung bleibt bei einem gewählten Gremium, wie z.B. beim Gemeinderat oder dem Bürgermeister oder bei einem Vorhabenträger.
Durch die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sollen Entscheidungen durch die zuständigen Stellen vorbereitet werden. Konkret bedeutet dies, dass ein Bürgerforum oder ein Bürgerdialog Anregungen und Ideen einbringt, wie etwas aus Sicht der Bürgerschaft geregelt oder verändert werden könnte. Diese Empfehlungen werden dem Entscheidungsträger übergeben, der dann eine Entscheidung trifft. Durch die Bürgerbeteiligung können Entscheidungen verbessert und die Zufriedenheit mit Entscheidungen erhöht werden.