Ablauf der Dialogischen Bürgerbeteiligung

Mit dem Gesetz über die Dialogische Bürgerbeteiligung (DBG) gibt es eine rechtliche Grundlage, Bürgerbeteiligung mit zufällig ausgewählten Teilnehmenden zu organisieren. Wie Bürgerbeteiligung gut ablaufen kann, stellen wir auf dieser Seite dar.

Aus dem DBG und unseren Regeln für gute Bürgerbeteiligung lässt sich ein idealtypischer Ablauf erstellen. 

Die folgenden Punkte helfen Ihnen, Bürgerbeteiligung gut zu organisieren. 

Vorprüfung: Handlungsoptionen?

Zu Beginn sollten folgende Fragen im Vordergrund stehen:

  • Gibt es Handlungsmöglichkeiten?
  • Ist die Politik bereit, Optionen zu erörtern oder sind die Entscheidungen bereits gefallen?

Wenn Sie eine dieser Fragen mit Nein beantworten, ist Bürgerbeteiligung nicht möglich. Stattdessen sollten Information bereitgestellt und Transparenz hergestellt werden (Projektkommunikation).

Bei der Vorprüfung sollte zudem geprüft werden, ob ein Bürgerforum mit zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern sinnvoll ist. Das ist insbesondere bei konkreten und streitigen Projekten der Fall. Auch muss entschieden werden, wie Interessensgruppen (z.B. Verbände, Initiativen, Vereine, etc.) einbezogen werden. Hier sind mehrere Optionen denkbar: Die Einbindung kann im Rahmen der Dialogischen Themensammlung erfolgen. Oder sie werden als Fachleute im Bürgerforum angehört. Zudem können sie in einem separaten Prozess (z.B. als Begleitgruppe) beteiligt werden.

1. Dialogische Themensammlung (früher: Beteiligungsscoping) und 2. Online-Beteiligung:

Zur Dialogischen Themensammlung werden die zentralen Interessensgruppen aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft eingeladen. Ausgangspunkt ist eine Themenlandkarte. Wir wollen in der Arbeitssitzung wissen:

  • Fehlt etwas auf unserer Themenlandkarte?
  • Müssen wir etwas umformulieren?
  • Wen haben wir vergessen und wen sollten wir noch miteinbeziehen?

Es geht also um die Sammlung der relevanten Aspekte. Nicht um eine Bewertung. Durch die Ergänzungen werden Bedürfnisse, Handlungsoptionen, Vorbehalte, Probleme sowie Rahmenbedingungen sichtbar. Die Themenlandkarte zeigt, wie vielschichtig ein Thema ist. Mehr dazu finden Sie in unseren FAQs. Konkrete Beispiele finden Sie auf unserer Projekt-Seite.

Nach der Dialogischen Themensammlung wird die Themenlandkarte ergänzt und im Internet veröffentlicht (Online-Beteiligung). Dort kann sie von allen Bürgerinnen und Bürgern eingesehen, kommentiert und ergänzt werden. Die so entstandene Themenlandkarte bildet die Grundlage (Agenda) für das Bürgerforum.

3. Bürgerforum

Das Bürgerforum wird einberufen und gemäß Paragraph 2 Absatz 4 DBG veröffentlicht. Die Auswahl der Zufallsbürger erfolgt über das Rechenzentrum der Kommunen (Paragraph 2 Absatz 5 und 6, Paragraph 3 Absatz 1 DBG) oder die Kommune selbst. In der Regel reichen 30 bis 50 Zufallsbürger aus. Es geht nicht um Repräsentativität, sondern um Vielfalt.

Das Bürgerforum ist das Herzstück des Beteiligungsprozesses. Ein grobes Standardverfahren für ein Bürgerforum sind drei bis vier Sitzungen:

  • Die erste Sitzung dient dem Kennenlernen. Dort kann der Prozess geklärt werden. Das Projekt/Vorhaben wird vorgestellt. Die Pro- und Contra-Seite kommen zu Wort. Es findet noch keine vertiefte inhaltliche Debatte statt. Es können aber Erwartungen und Wünsche an das Verfahren geäußert werden.
  • In den Sitzungen zwei und drei steht die Deliberation im Vordergrund. Dazu werden bei Bedarf weitere Expertinnen und Experten gehört. Erste Empfehlungen werden erarbeitet.
  • In der letzten Sitzung sind keine Experten-Vorträge mehr vorgesehen. Stattdessen geht es um die Ausformulierung der Empfehlungen.

4. Übergabe der Empfehlungen

Die Empfehlungen des Bürgerforums werden in einem letzten Schritt an die Politik (z.B. Gemeinderat) übergeben. Das geschieht in einer öffentlichen Sitzung. Die Rückkopplung mit der repräsentativen Demokratie ist enorm wichtig. Die Empfehlungen des Bürgerforums dienen der repräsentativen Demokratie und sollen deren Entscheidungen auf eine breitere Grundlage legen. Außerdem dient die öffentliche Übergabe der Wertschätzung. Zudem ist dieser Schritt wichtig, um nachvollziehbar zu machen, wie der Entscheidungsprozess weitergeht.

Wichtig ist auch, dass die politischen Gremien auf die Empfehlungen des Bürgerforums antworten. Die Bürgerbeteiligung endet erst mit diesen Antworten – nicht mit dem Bericht eines Bürgerforums.

Organisatorisches

Die Sitzungen des Bürgerforums sollten in Präsenz stattfinden. Dies bietet sich vor allem an, wenn es um lokale Themen geht. Alternativ haben sich aber auch Videokonferenzen als sehr zweckmäßig erweisen. Das gilt insbesondere für landesweite und regionale Anliegen. Die No-Show-Quote sinkt. Die Teilnahme ist inklusiver. Junge Eltern nehmen eher an einer Videokonferenz teil, als einen Tag zu verreisen. Eine Teilnahme ist sogar von unterwegs möglich. Der Aufwand ist geringer sowohl für die Teilnehmenden als auch für die Organisatoren (keine Anreisen, Hotelbuchungen, Catering, Räume).